Sind die Hochwassergeschädigten von 2010 Opfer 2. Klasse?
Das Hilfsprogramm des Freistaates ist im Ansatz begrüßenswert, aber vollkommen unzureichend.
Die angebotenen Darlehen sind für die ohnehin zumeist kreditbelasteten Bürger und Firmen nicht zumutbar und nur in geringem Maße hilfreich. Hier muss es weitere zusätzliche finanzielle Unterstützungleistungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse geben!
5 Mio. EUR Soforthilfe für den gesamten Freistaat (bei ca. 800 Mio. EUR Schaden!) ist nicht viel mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Dieser geradezu peinliche Umfang an staatlicher Soforthilfe zeugt von der fulminanten Fehleinschätzung in Regierungskreisen über die wahren Ausmaße der Schäden, insbesondere auch in den Gemeinden fernab der großen Flüsse.
Zur Beseitigung der Hochwasserschäden werden auch viele der sowieso schon finanziell stark belasteten Kommunen (also Gemeinden und Landkreise!) weitere Darlehen aufnehmen müssen, wodurch sich deren Schuldenlast weiter erhöhen wird. Dass die Sächsische Aufbaubank über die für die Darlehen erhobenen Zinsen daran dann auch noch verdient, ist geradezu makaber!
Diese Jahrhundertflut muss wie ein Jahrhundertschaden bewertet werden - die Regulierung der Schäden muss also mindestens in gleichem Umfang (inkl. der damaligen Soforthilfen) erfolgen, wie beim Elbehochwasser 2002!
Gleiches muss gleich behandelt werden!
Oder sind die Opfer im Jahr 2010 Opfer 2. Klasse?
Stefan Hornig
Fraktionsvorsitzender und
Bürgermeister der betroffenen Gemeinde Oppach
