09. Juni 2010

Option? Jobcenter? Oder beides?

Am 23.06.2010 wird der Kreistag über die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II beraten und beschließen.

Wie soll es also ab 2011 weitergehen: Option? Jobcenter? Oder beides?

Nach diversen Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen des Kreistages ist nun folgendes geplant:

Im Altkreis Löbau-Zittau soll die Option über den 31.12.2010 hinaus fortgeführt werden. Als zugelassener kommunaler Träger soll auch weiterhin der Landkreis Görlitz (dort der Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit) agieren.  

Gleichzeitig sollen für den Altkreis NOL und die ehemals kreisfreie Stadt Görlitz gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter) gebildet werden, die die Aufgaben der bisherigen ARGEN über den 31.12.2010 hinaus fortsetzen.

Der Landrat soll am 23.06.2010 durch den Kreistag beauftragt werden, die für die genannten Maßnahmen erforderlichen organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu zählt z. B. auch die Entfristung der beim Fachdienst beschäftigten Mitarbeiter/innen. 

Am Ende des 2. Quartals 2011 soll der Kreistag dann endgültig über die Organisationsform der einheitlichen Durchführung im Gebiet des Landkreises Görlitz entscheiden.

Das ZIel ist und bleibt also eine einheitliche Regelung für den ganzen Landkreis!

Die Vertagung der Entscheidung für ein einheitliches Modell im ganzen Landkreis ins Jahr 2011 hat seine Hauptursache in der noch unklaren Gesetzeslage. So steht insbesondere die abschließende Beratung der für die SGB II-Reform erforderlichen Grundgesetzänderung im Bundesrat noch aus (geplant für den 09.07.2010). Im Übrigen bleiben die mit der Gesetzesänderung erforderlichen Durchführungsverordnungen abzuwarten.

Der Landkreis Görlitz ist gegenüber anderen Landkreisen in der komfortablen Lage, sich im Jahr 2011 noch frei für eine der Varianten (Option oder Jobcenter) entscheiden zu können.

Bis dahin werden aus heutiger Sicht alle erforderlichen Informationen und Kennzahlen auf dem Tisch liegen, damit der Kreistag verantwortungsvoll zum Wohle des Landkreises entscheiden kann.

Stefan Hornig