Anträge

05.10.2011

Antrag der Fraktion Freie Wähler - Grundsätze zur Ausrichtung der Wirtschaftsförderung im Landkreis Görlitz

TOP 14, BV FW/002/2011

BV eingereicht durch:
Stefan Hornig

in Kreistag eingebracht durch:
Thomas Knack

Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt die Grundsätze zur Ausrichtung der Wirtschaftsförderung im Landkreis Görlitz gemäß der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Grundsätze umgehend einzuleiten und dem Kreistag hierüber am 14.12.2011 Bericht zu erstatten. 

Begründung:
Die vorgelegten Grundsätze sind das Ergebnis einer intensiven und kritischen Auseinandersetzung mit der Thematik seit Einbringung des Entwurfs des Grundsatzpapiers am 15.12.2010 in den Kreistag und stellen die in Abstimmung mit dem zuständigen 3.Beigeordneten und dem Amtsleiter für Kreisentwicklung weiterentwickelten Thesen der Stellungnahme der Fraktion Freie Wähler vom 01.03.2011 in dieser Sache dar. Insbesondere wurde der dem Kreistag vorgelegte Entwurf des Grundsatzpapiers radikal gekürzt, inhaltlich komprimiert und verständlicher formuliert. Aus Sicht der Fraktion Freie Wähler ist es für den Landkreis Görlitz unerlässlich, die Wirtschaftsförderung nach den hier formulierten Grundsätzen auszurichten und weiterzuentwickeln, damit die zielführende Unterstützung der Wirtschaft und das effiziente Zusammenwirken der handelnden Akteure sichergestellt werden können.  

Diese Beschlussvorlage wurde vom Kreistag bei nur wenigen Nein-Stimmen und wenigen Stimmenthaltungen mit großer Mehrheit bestätigt.

Hier finden Sie die Grundsätze zur Wirtschaftsförderung.  

07.10.2009

Antrag der Fraktion Freie Wähler zur Thematik "Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung im Landkreis Görlitz"

TOP 4, BV 323/2009

eingebracht durch:
Thomas Knack

Antrag:
Es wird beantragt:
1. Der Kreistag stimmt einer Neuausrichtung der drei bestehenden Wirtschaftsförderungsgesellschaften
- Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH,
- Kreisentwicklungsgesellschaft mbH und der
- Technologiebetreuungs- und Gründerzentrum OL/NS GmbH
im Landkreis Görlitz zum frühest möglichen Zeitpunkt zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Schritte der Zusammenführung bzw. Verschmelzung unter Berücksichtigung von Anteilskäufen und -verkäufen einschließlich notwendiger Änderungen in den Gesellschafterverträgen und ggf. der Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrages zu prüfen.
3. Die Abwägung der Varianten einschließlich der Finanzierungskonzepte sind dem Kreistag zum frühest möglichen Termin zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Die Wirtschaftsförderung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Kreisverwaltung. Für die Analyse der tatsächlichen Aufgaben und deren Umsetzbarkeiten in der Realität mit tatsächlich erfolgsorientierten Ergebnissen sehen wir den angestrebten Zeitraum bis zum 01.12.2009 (Datum der Verschickung der Beschlussunterlagen für den Kreistag am 16.12.2009) als absolut unrealistisch an.
Im Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und Energiefragen am 10.09.2009 wurde dem Beschlussentwurf nur zugestimmt mit der Änderung des Umsetzungstermins. Dieser Antrag zur Änderung des Termins basierte auf der Grund-lage, dass von Seiten der Kreisverwaltung eine umfassende Analyse zu erstellen ist, welche Aufgaben der Wirtschaftsförderung zukünftig von den Mitarbeitern der Verwal-tung zu erledigen sind. Weiterhin sollte mit den bestehenden Wirtschaftsfördergesell-schaften (auch der EGZ) über gemeinsame Vorgehensweisen zur Verbesserung und Erweiterung der Wirtschaftsförderung im Landkreis gesprochen werden.
Soweit Handlungen zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit oder wegen notwendiger Beendigung von Verträgen in einer der Gesellschaften bis 31.12.2009 erforderlich sind (z. B. Liquidierung der KEGL), sollte der Sachverhalt dargelegt und in einer geson-derten Beschlussvorlage dem Kreistag im Dezember 2009 vorgelegt werden.
Die komplette Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung mit allen Aufgaben, Rechts-formen und Kooperationen ist bis zum Jahresende nicht umsetzbar, ohne dass die Kreisräte die Ergebnisse der notwendigen Analysen einsehen und umfassend auswerten konnten.

Dieser Änderungsantrag wurde vom Kreistag bei nur 2 Stimmenthaltungen angenommen.

24.06.2009

Antrag der Fraktion Freie Wähler zur Thematik "Stärkung von Ganzjahreserlebnisbädern im Landkreis Görlitz"

TOP 7, BV 264/2009

eingebracht durch:
Stefan Hornig

Antrag:
Streichung von Ziffer 2.4 der Beschlussvorlage
(betr. Absicht des Landkreises auf 50 %-ige Beteiligung an der Erlebniswelt Krauschwitz GmbH)

Begründung:
Der Landkreis sollte sich nicht an einer defizitären Gesellschaft beteiligen.

Abstimmungsergebnis:
33 Ja-Stimmen (inkl. Landrat Lange), 32 Nein-Stimmen, 10 Stimmenthaltungen

Damit war der Antrag angenommen.

Die veränderte Beschlussvorlage (befristete Zahlung von Zuschüssen bzw. Umlagen an die Erlebnsiwelt Krauschwitz GmbH und den Trixi-Park Großschönau) wurde schließlich mit großer Mehrheit (inkl. der Stimmen der Freien Wähler) bestätigt.

22.04.2009

Antrag der Fraktion Freie Wähler zur Benutzungs- und Entgeltordnung des Landkreises Görlitz für Schulräume und Sportstätten kreislicher Einrichtungen

TOP 5, BV 221/2009

eingebracht durch:
Verena Hergenröder

Antrag:
In der Anlage „Entgeltverzeichnis für Sportanlagen" ist in der Zeile „Stationäre Zuschauertribüne" in den Gruppen A bis E zu ergänzen: „gilt nur für Einzelveranstaltungen gemäß § 3, Absatz 2, Satz 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung."

Begründung:
Fortlaufende Nutzungen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 sowie andere Nutzungszeiträume gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung werden in der Hauptsache durch Vereine innerhalb unseres Landkreises mit ihren Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenabteilungen beantragt. Für die Kinder und Jugendlichen bis einschl. 18 Jahre eines Vereines im Landkreis Görlitz ist die Nutzung entgeltfrei.
Damit leistet der Landkreis präventive Arbeit im Kinder- und Jugendbereich.
Das tun auch ehrenamtliche Übungsleiter in unseren Vereinen mit breiter Unterstützung von Eltern, die sich bereit erklären, die Kinder und Jugendlichen zum Trainings- und Wettkampfbetrieb unentgeltlich zu transportieren. In der Regel warten diese Eltern dann im Zuschauerbereich auf die Kinder und Jugendlichen, da ein Aufenthalt in der Sporthalle selbst nicht gestattet ist.
Für diesen Nutzungszweck ein Entgelt in Höhe von 45,00 € abzufordern ist unverhältnismäßig.
Die Nutzung der stationären Zuschauertribüne bei Wettkampfveranstaltungen im Erwachsenenbereich, für die der Nutzer selbst ein Eintrittsgeld kassiert, beschränkt sich auf wenige Veranstaltungen für eine Spielansetzung im höherklassigen Spielbereich.
Für die Nutzung der Halle entrichten die Vereine ein Entgelt, welches mit dieser Entgeltordnung bereits um ca. 1/3 über dem bisherigen vergleichbaren Entgelt liegt.
Die Hallennutzung schließt die Mitnutzung von Umkleideräumen, Sanitäranlagen sowie der Flure, Treppen und Nebenräume, wie z. B. den Zuschauerbereich mit ein. In der uns vorgelegten Kostenübersicht sind die Reinigungskosten in Summe für alle Bereiche der Sporthalle aufgeführt. Ein Nachweis der einzelnen Aufwendungen für die Reinigung der verschiedenen Bereiche, wie Halle, Sanitärräume, Zuschauerbereich usw. kann derzeit vom Landratsamt nicht erbracht werden.
Deshalb schlagen wir vor, dass vom Landkreis ein entsprechender Nachweis zum Aufwand der entgeltpflichtigen Position „stationäre Zuschauertribüne" unverzüglich eingeführt wird, der in eine Aktualisierung des Entgeltverzeichnisses dann auch entsprechend einfließen kann.
Für einen derzeit tatsächlichen Zeitaufwand von 1 Arbeitskraft für längstens 15 Minuten für die Reinigung der Tribüne bei normaler Nutzung im regulären Wettkampfbetrieb im Erwachsenenbereich sind 45,00 € für uns in der Argumentation den Vereinen gegenüber derzeit nicht transportierbar.
Für Einzelveranstaltungen mit besucherspezifischem Verhalten im Zuschauerbereich und entsprechendem Folgeaufwand ist diese Regelung der Entgelterhebung nachvollziehbar und findet unsere Unterstützung.

Diesem Änderungsantrag wurde vom Kreistag mehrheitlich zugestimmt. 

Die geänderte Benutzungs- und Entgeltordnung wurde schließlich im Ganzen zur Abstimmung gestellt und mit 61 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 21 Stimmenthaltungen beschlossen.

15.10.2008

Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Freie Wähler betr. Wahl der Beigeordneten

eingebracht durch:
Stefan Hornig

Antrag:
1. TOP 5 vorziehen und nach TOP 2 behandeln sowie
2. TOP 3, 4 und 6 erst nach Feststellung des Ergebnisses der Wahl des 3. Beigeordneten durchführen

Begründung:
Beigeordnete müssen persönlich und fachlich für die Ausübung des durch den Kreistag bestimmten Geschäftskreises in der Verwaltung des Landkreises geeignet sein.
Beigeordnete sind aber auch politische Wahlbeamte.
Deshalb sollte es aus unserer Sicht einen demokratischen Grundkonsens darüber geben, dass sich in der Besetzung der politischen Spitzenämter der Landkreisverwaltung auch das politische Kräfteverhältnis im Kreistag widerspiegelt und diese deshalb nicht nur von Bewerbern der zahlenmäßig stärksten Fraktion besetzt werden.
Die Fraktion Freie Wähler erhebt als zweitstärkste Kraft im Kreistag den Anspruch, einen von drei Beigeordneten mit dem Mandat der Freien Wähler zu besetzen.
Mit Dr. Christian Linke haben wir einen Bewerber als Beigeordneten für den Geschäftsbereich des Dezernats III vorgeschlagen, der persönlich und fachlich geeignet ist, umfangreiche kommunal-politische Erfahrungen mitbringt und bereits bei der Kandidatur zur Wahl als Landrat gezeigt hat, dass er Willens und in der Lage ist, Verantwortung für unseren Landkreis zu übernehmen.
Das Ergebnis der Wahl des 3. Beigeordneten ist für unsere Fraktion von entscheidender Bedeutung und die Grundlage unserer weiteren Arbeit in diesem Gremium.
Deshalb beantragen wir, den TOP 5 nach dem TOP 2 zu behandeln.
Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Landrat und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisräte um die Unterstützung des Antrages auf Änderung der Tagesordnung sowie im späteren Verlauf der heutigen Sitzung um Unterstützung unseres Vorschlages, Herrn Christian Linke als 3. Beigeordneten für den Geschäftsbereich des Dezernats III zu wählen.

Dieser Geschäftsordnungsantrag wurde mit 42 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 10 Stimmenthaltungen angenommen.

Durch die sich daraus ergebende neue Konstellation des Sitzungsverlaufs konnte die Fraktion Freie Wähler genügend „Druck" aufbauen für die Wahl des eigenen Kandidaten für das Amt des 3. Beigeordneten.

Dr. Christian Linke wurde schließlich mit 44 Stimmen gewählt.

Die Konkurrenten um dieses Amt waren Matthias Schwarzbach, der 33 Stimmen erhielt, und Siegfried Wagner, der 7 Stimmen erreichte.